DVG-geprüfte Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren für den Einsatz im Lebensmittelbereich

DVG-gelistete Desinfektionsverfahren für den Lebensmittelbereich (Link)

 

  • Die in der vorstehenden Datenbank (oben stehender grüner Link) generierte DVG-Desinfektionsmittellliste repräsentiert den offiziellen aktuellen Stand.
  • Eine Berufung auf eine Eintragung in früheren DVG-Desinfektionsmittellisten für den Lebensmittelbereich ist nicht statthaft.
  • Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln sind die Vorgaben der Biozidgesetzgebung und des Herstellers zur sachgerechten Anwendung einzuhalten.
  • Die Prüfung aller in der DVG-Liste für den Lebensmittelbereich aufgeführten Produkte erfolgte nach den für den jeweiligen Anwendungsbereich verbindlichen EN-Prüfnormen. Nur für die Bereiche, für die noch keine Phase 2/Stufe 2 EN-Prüfnormen festgelegt werden konnten (z.B. für die Wirksamkeit gegenüber lebensmittelrelevanten Viren, wie z.B. Noroviren) finden die für diese Bereiche spezifischen DVG-Richtlinien Anwendung. Darüber hinaus beinhaltet der DVG-Listungsprozeß im Rahmen eines strikten Qualitätssicherungsprozesses folgende DVG-spezifische Qualitätssicherungskriterien: a) firmenunabhängige Prüfung der Wirksamkeit, b) Wiederholbarkeit der Ergebnisse durch mindestens zwei Wirksamkeitsprüfungen in jeweils zwei unabhängigen Prüflaboren, c) Detailprüfung der eingereichten Prüfgutachten durch Ausschussmitglieder. Die Listungseinträge werden durch den DVG-Desinfektionsausschuss erstellt und nicht durch die Firmen selbst.

 

Achtung: Die in den DVG-Desinfektionsmittellisten aufgeführten Handelsprodukte sind über die angegebenen Hersteller-/Vertriebsfirmen oder entsprechende Händler zu beziehen. Ein Bezug oder eine Vermittlung über den DVG-Ausschuss "Desinfektion in der Veterinärmedizin" ist nicht möglich.