DVG-geprüfte Desinfektionsmittel für den Einsatz in Tierarztpraxen, Tierkliniken und Tierheimen
Achtung: Irreführende/Mißbräuchliche Auslobung einer Giardienwirksamkeit (nähere Informationen)
- Die in der vorstehenden Datenbank generierte DVG-Desinfektionsmittellliste repräsentiert den offiziellen aktuellen Stand.
- Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln sind die Vorgaben der Biozidgesetzgebung und des Herstellers zur sachgerechten Anwendung einzuhalten.
- Die Prüfung aller in der DVG-Liste für die Tierärztliche Praxis und für Tierheime aufgeführten Produkte erfolgte nach den für den jeweiligen Anwendungsbereich verbindlichen EN-Prüfnormen. Nur für die Bereiche, für die noch keine Phase 2/Stufe 2 EN-Prüfnormen festgelegt werden konnten (z.B. für die Wirksamkeit gegenüber Parvoviren) finden die für diese Bereiche spezifischen DVG-Richtlinien Anwendung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für den Bereich "vorbeugende Desinfektion" (Spalten 5a und 5b) die Produkte alternativ nach den anerkannten Methoden des Verbunds für angewandte Hygiene (VAH) zu prüfen. Zudem beinhaltet der DVG-Listungsprozeß im Rahmen eines strikten Qualitätssicherungsprozesses folgende DVG-spezifische Qualitätssicherungskriterien: a) firmenunabhängige Prüfung der Wirksamkeit, b) Wiederholbarkeit der Ergebnisse durch mindestens zwei Wirksamkeitsprüfungen in jeweils zwei unabhängigen Prüflaboren, c) Detailprüfung der eingereichten Prüfgutachten durch Ausschussmitglieder. Die Listungseinträge werden durch den DVG-Desinfektionsausschuss erstellt und nicht durch die Firmen selbst.
- Zur Desinfektion von Außenbereichen (z.B. Zwinger und Ausläufe) oder von eingestreuten Petienten-Boxen werden Präparate aus der jeweils aktuellen "DVG-Desinfektionsmittelliste für Tierhaltung" empfohlen, da die dort einer Listung zugrunde gelegten höheren Verschmutzungsgrade und niedrigeren Anwendungstemperaturen eher der spezifischen Situation in diesen Bereichen entsprechen.
Achtung: Die in den DVG-Desinfektionsmittellisten angeführten Handelsprodukte sind über die angegebenen Hersteller-/Vertriebsfirmen, entsprechende Händler oder auch Ihren Tierarzt zu beziehen. Eine Bestellung oder Vermittlung über den Ausschuss "Desinfektion in der Veterinärmedizin" ist nicht möglich.