Homepage des Ausschusses "Desinfektion in der Veterinärmedizin" der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)

Informationen für Anwender von Desinfektionsmitteln

Informationen für DVG-Gutachter

Informationen für Hersteller von Desinfektionsmitteln

  • Achtung: Zur Listung in der Desinfektionsmittelliste für den Tierhaltungsbereich für die „vorbeugende Desinfektion“, (bisher Spalte 4b, nach neuem Listendesign Spalte 1) muss innerhalb von 3 Jahren (bis 31.12.2027) die Wirksamkeit gegen Candida albicans mit Ergebnissen nach EN 16438 bei 10°C unter hoher Eiweißbelastung (10 g/l BSA + 10 g/l Hefeextrakt) ergänzt werden.
  • Nach vorheriger Anfrage beim DVG-Desinfektionsausschuss sind auch Wirkamkeitsprüfungen für Anwendungstemperaturen von 4°C, -4°C und -10°C möglich. Vor den Prüfungen ist in jedem Fall der DVG-Desinfektionsausschuss zu kontaktieren (Link)
  • zum Listungsverfahren