Informationen für Anwender von Desinfektionsmitteln im Tierhaltungsbereich
- DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung
- Vorbeugende Desinfektion gegen Aviäre Influenza (Synonyme: Geflügelpest, Vogelgrippe, AI)
- Desinfektionsmittel zur Inaktivierung von PED-Virus (Porcine Epidemic Diarrhea Virus, PEDV)
- Desinfektionsmittel zur Inaktivierung von RHD-Viren (Rabbit Haemorrhagic Disease, alle Varianten)
Alle für den Bereich Tierhaltung gelisteten Produkte sind als obligatorische Grundvoraussetzung für eine Listung auch nach folgenden DIN EN-Prüfnormen erfolgreich geprüft:
- Bakterizidie: DIN EN 1656, DIN EN 14349 und DIN EN 16437
- Fungizidie/Levoruzidie: DIN EN 1657
- Tuberkulozidie: DIN EN 14204
Als DVG-spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen werden über die EN-Normen hinausgehend für eine DVG-Listung gefordert:
- Bestimmung der Minimalen Hemmkonzentration (MHK). Die Anwendungskonzentrationen bzw. Listungswerte in den DVG-Listen liegen in keinem Fall unter dieser MHK, um einer Resistenzbildung gegen das Desinfektionsmittel vorzubeugen.
- Prüfungen nach spezifischen von der DVG entwickelten Prüfrichtlinien für die Bereiche, für die es derzeit leider noch keine Phase2/Stufe2-Versuche (Keimträgerversuche) auf porösen Keimträgern/Oberflächen nach DIN EN-Normen gibt. Dies gilt derzeit für die Bereiche Fungizidie/Levoruzidie, Tuberkulozidie, Viruswirksamkeit und Parasitenwirksamkeit.
- Die Prüfung erfolgt immer durch unabhängige akkreditierte Fachgutachter oder DVG-anerkannte Gutachter (d.h. nicht durch die Herstellerfirmen selbst) und mindestens im zweifachen Ansatz (Wiederholbarkeit).
- Bestätigung der entsprechenden Listungswerte durch einen zweiten unabhängigen Gutachter.