Vorbeugende Desinfektion gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in der Tierarztpraxis

Die derzeitige COVID19-Pandemie wird durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hervorgerufen.

Haus- und Heimtiere scheinen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht in das Infektionsgeschehen beim Menschen involviert zu sein, jedoch gibt es Einzelfallberichte über mit SARS-CoV-2 infizierte Haustiere (Katzen und Hunde).

Aktuelle Informationen zum Vorkommen von SARS-CoV-2 bei Tieren finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)(Link). Entsprechende Informationen zum Vorkommen und zur Bedeutung von SARS-CoV-2 auf Lebensmitteln und Gegenständen finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) (Link).

Hinsichtlich der für den Selbstschutz im Tierärztlichen Bereich anzuwendenden Desinfektionsmittel könnte es in der aktuellen Situation leider zu Lieferengpässen der gängigen, in Tierarztpraxen, Tierkliniken und Tierheimen zur Oberflächendesinfektion eingesetzten Desinfektionsmittel (DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierärztliche Praxis (siehe hier) und  Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene, VAH; (siehe hier)) kommen.

Sollte dieser Fall eintreten, empfiehlt der Ausschuss "Desinfektion in der Veterinärmedizin" der DVG für die Flächendesinfektion auf solche Produkte in der "DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung" (siehe hier) zurück zu greifen, die sowohl im Wirkungsbereich "begrenzte Viruzidie (behüllte Viren)" (Spalte 7b) als auch im Wirkungsbereich „vorbeugende Desinfektion“ (Spalte 4b) gelistet sind. Hier ist aufgrund der besonders hohen Widerstandsfähigkeit (Tenazität) der in der DVG-Prüfmethodik verwendeten Prüfviren eine entsprechende sehr gute Wirksamkeit gegenüber SARS-CoV-2 anzunehmen.

Zu beachten ist dabei, dass die bei 20°C in Spalte 4b („vorbeugende Desinfektion“) und in Spalte 7b („behüllte Viren) bei der jeweiligen Einwirkzeit gelistete jeweils höhere Desinfektionsmittel-konzentration nicht unterschritten werden darf, da in der Tierärztlichen Praxis nicht nur SARS-CoV-2 (dies ist der derzeit eher seltenere Fall) sondern vor allem auch andere Infektionserreger auftreten können und sicher inaktiviert werden müssen.

Die jeweils angegebenen, für eine effektive Desinfektion notwendigen Desinfektionsmittelkonzentrationen, Aufbringmengen und Einwirkzeiten sind zu berücksichtigen. Eine sichere Wirkung der jeweiligen Desinfektionsmittel ist dabei aufgrund der Gegebenheiten in der Tierhaltung nur bei Ausbringung einer ausreichend großen Menge (ca. 400ml/m2, ohne Nachwischen) und Einwirkzeiten von mindestens 30 min gegeben. Daher sollten, wo immer möglich, diese 30 Minuten Einwirkungszeit eingehalten werden (z.B. Mittagspausen, OP-Pausen, vor Neubelegung von Zwingern auf Station).

Für die Händedesinfektion wird auf die entsprechende Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH)(siehe hier) verwiesen. Aktuelle Empfehlungen zu weiteren Hygienemaßnahmen wie z.B. Wäschedesinfektion können über den VAH-Newsletter (siehe hier) abgerufen werden.