Die Afrikanische Schweinepest wird durch ein Asfi-Virus hervorgerufen, das zu den behüllten Viren (behüllte Doppelstrang DNA-Viren) zählt. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Aufgrund der besonders hohen Widerstandsfähigkeit (Tenazität) der in der DVG-Prüfmethodik verwendeten Prüfviren ist anhand von Analogieschlüssen eine entsprechende Wirksamkeit der in der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung (siehe hier) im Wirkungsbereich "begrenzte Viruzidie (behüllte Viren)" Spalte 7b gelisteten Produkte gegenüber den meisten in der Tierhaltung vorkommenden behüllten Viren anzunehmen. Dies gilt auch für das Virus der Afrikanischen Schweinepest.
Zur vorbeugenden Desinfektion gegen die Afrikanische Schweinepest im Rahmen von Biosicherheitsmaßnahmen können daher DVG-gelistete Handelsdesinfektionsmittel der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung (Achtung: nur die in dieser tagaktuellen Liste aufgeführten Handelsprodukte sind tatsächlich DVG-gelistet) mit den entsprechenden, in der Spalte 7b für begrenzte Viruzidie (behüllte Viren) aufgeführten Eintragungswerten empfohlen werden.
Die entsprechenden DVG-gelisteten Desinfektionsmittel können Sie über Ihren Tierarzt oder Fachhändler beziehen.
Zu beachten sind dabei die angegebenen, für eine effektive Desinfektion notwendigen Desinfektionsmittel-Konzentrationen und notwendigen Einwirkungszeiten. Zudem ist sicherzustellen, dass bei kühlen Temperaturen jeweils die bei 10°C angegebenen Konzentrationen angewandt werden. Bei Anwendungsemperaturen unter 10°C sollte die angegebene Desinfektionsmittel-Konzentration verdoppelt werden. Aldehydhaltige Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittel auf Basis organischer Säuren (Ausnahme Peressigsäure) sollten aufgrund ihres Wirkungsverlustes nicht bei kühlen Temperaturen unter 10°C verwendet werden, sofern keine DVG-Listung für niedrigere Temperaturen (4°C) vorliegt.
Um die minimale notwendige Einwirkungszeit für die Desinfektion von Stiefeln im Eingangsbereich von Nutztierhaltungen/Tierställen sicherzustellen, sollten hierzu Desinfektionsmittel mit einem Listungseintrag bei einer Einwirkungszeit von 30 Minuten verwendet werden. Die nur im Stall zu benutzenden Stiefel (Methode mit Stiefelwechsel) sind dabei vor dem Betreten des Stalls gründlich zu reinigen und für mindestens 30 Minuten in einem Behältnis mit einer entsprechend hergestellten Desinfektionsmittellösung (siehe oben) zu desinfizieren. Die Desinfektion von Stiefeln mittels Desinfektionsmatten im Eingangsbereich von Ställen mit den verfahrensbedingten nur sehr kurzen Einwirkungszeiten und der Desinfektion von lediglich den Stiefelsohlen ist nicht ausreichend wirksam und wird generell nicht empfohlen.
Die Desinfektionsmittellösungen sind gemäß Herstellerangaben regelmäßig zu erneuern.
Beispiele für die Interpretation der DVG-Desinfektionsmittelliste für spezifische Anwendungszwecke (hier die Desinfektion von Oberflächen und von stiefeln auch bei niedrigeren Temperaturen) finden Sie hier. Die beispielhaften Konzentrationsangaben gelten dabei für die ASP für Spalte 7b.