Die Klassische Geflügelpest (auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt) wird durch Influenza-Viren ausgelöst, die zu den behüllten Viren zählen. Die Klassische Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Aufgrund der besonders hohen Widerstandsfähigkeit (Tenazität) der in der DVG-Prüfmethodik verwendeten Prüfviren ist anhand von Analogieschlüssen eine entsprechende Wirksamkeit der in der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung (siehe hier) im Wirkungsbereich "begrenzte Viruzidie (behüllte Viren)" Spalte 7b gelisteten Produkte gegenüber den meisten in der Tierhaltung vorkommenden behüllten Viren anzunehmen.
Zur vorbeugenden Desinfektion gegen die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) können daher DVG-gelistete Handelsdesinfektionsmittel der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung (siehe hier, Achtung: nur die auf dieser tagesaktuellen Liste aufgeführten Handelspräparate sind tatsächlich DVG-gelistet) mit den entsprechenden, in der Spalte 7b für begrenzte Viruzidie (behüllte Viren) aufgeführten Eintragungswerten empfohlen werden.
Die entsprechenden DVG-gelisteten Desinfektionsmittel können Sie über Ihren Tierarzt oder Fachhändler beziehen.
Zu beachten sind dabei die angegebenen, für eine effektive Desinfektion notwendigen Desinfektionsmittel-Konzentrationen und notwendigen Einwirkungszeiten. Zudem ist sicherzustellen, dass bei kühlen Temperaturen jeweils die bei 10°C angegebenen Konzentrationen angewandt werden. Bei gelisteten Desinfektionsmitteln ohne Listungseintrag bei 10°C in Spalte 7b muss für eine effektive vorbeugende Desinfektion die bei 20°C angegebene Desinfektionsmittel-Konzentration verdoppelt werden.
Aldehydhaltige Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittel auf Basis organischer Säuren (Ausnahme Peressigsäure) sollten aufgrund ihres Wirkungsverlustes bei kühlen Temperaturen unter 10°C nicht verwendet werden, sofern keine DVG-Listung für niedrigere Temperaturen (4°C) vorliegt.
Um die minimale notwendige Einwirkungszeit für die Desinfektion von Stiefeln im Eingangsbereich von Nutztierhaltungen/Tierställen sicherzustellen, sollten hier Desinfektionsmittel mit einem Listungseintrag bei einer Einwirkungszeit von 30 Minuten verwendet werden. Die nur im Stall zu benutzenden Stiefel (Methode mit Stiefelwechsel) sind dabei vor dem Betreten des Stalls für mindestens 30 Minuten in einem Behältnis mit einer entsprechend hergestellten Desinfektionsmittellösung (siehe oben) zu desinfizieren.
Die Desinfektion von Stiefeln mittels Desinfektionsmatten im Eingangsbereich von Ställen mit den verfahrensbedingten nur sehr kurzen Einwirkungszeiten und der Desinfektion von lediglich den Stiefelsohlen ist nicht ausreichend wirksam und wird generell nicht empfohlen.
Die Desinfektionsmittellösungen sind gemäß Herstellerangaben regelmäßig zu erneuern.
Beispiele zur Interpretation der DVG-Desinfektionsmittelliste für spezifische Anwendungszwecke in der Tierhaltung (hier für die vorbeugende Desinfektion von Flächen und Stiefeln gegen die Klassische Geflügelpest, die beispielhaften Konzentrationsangaben gelten hier für die Spalte 7b) finden sie hier.