DVG-geprüfte Desinfektionsmittel für den Einsatz in der Tierhaltung
Achtung: Die vorstehende Datenbank enthält tagaktuell die DVG-gelisteten Desinfektionsmittel für den Tierhaltungsbereich. Diejenigen Desinfektionsmittel, die unter "Erreger" (Spalte 9a) einen Eintrag haben, befinden sich für den dort angegebenen Bereich/Listenspalte derzeit im Wirksamkeitsprüf- und Listungsverfahren.
- Die Prüfung aller der DVG-Liste für die Tierhaltung aufgeführten Produkte erfolgte nach den für den jeweiligen Anwendungsbereich verbindlichen EN-Prüfnormen. Nur für die Bereiche, für die leider noch keine Phase 2/Stufe 2 EN-Prüfnormen auf porösen Keimträgern festgelegt werden konnten (z.B. für die Wirksamkeit gegenüber Viren und Parasiten) finden die für diese Bereiche spezifischen DVG-Richtlinien (die in diesen Fällen auch für die behördliche Biozid-Zulassung die relevanten Prüfmethoden darstellen) Anwendung. Darüber hinaus beinhaltet der DVG-Listungsprozeß im Rahmen eines strikten Qualitätssicherungsprozesses folgende DVG-spezifische Qualitätssicherungskriterien: a) firmenunabhängige Prüfung der Wirksamkeit, b) Wiederholbarkeit der Ergebnisse durch mindestens zwei Wirksamkeitsprüfungen in jeweils zwei unabhängigen Prüflaboren, c) Detailprüfung der eingereichten Prüfgutachten durch Ausschussmitglieder. Die Listungseinträge werden durch den DVG-Desinfektionsausschuss erstellt und nicht durch die Firmen selbst.
- Die in der vorstehenden Datenbank (oben stehender grüner Link) generierte DVG-Desinfektionsmittellliste repräsentiert den offiziellen aktuellen Stand.
- Eine Berufung auf eine Eintragung in früheren DVG-Desinfektionsmittellisten für den Tierhaltungsbereich ist nicht statthaft.
- Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln sind die Vorgaben der Biozidgesetzgebung und des Herstellers zur sachgerechten Anwendung einzuhalten.
- Anwendungsbeispiele zur Verwendung der DVG-Desinfektionsmittelliste
- Zur Desinfektion in der Tierärztlichen Praxis und in Tierheimen werden Präparate aus der nun verfügbaren "DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierärztliche Praxis und Tierheime" empfohlen, da die dort einer Listung zugrunde gelegten niedrigeren Verschmutzungsgrade und höheren Anwendungstemperaturen (20°C) der spezifischen Situation in diesen Bereichen entsprechen.
Achtung: Die in den DVG-Desinfektionsmittellisten aufgelisteten Handelsprodukte sind über die in den Listen angegebenen Hersteller-/Vertriebsfirmen, entsprechende Händler oder Ihren Tierarzt zu beziehen. Ein Bezug oder eine Vermittlung über den DVG-Ausschuss "Desinfektion in der Veterinärmedizin" ist nicht möglich.