Vorbeugende Desinfektion gegen Maul- und Klauenseuche (MKS)

Die Maul- und Klauenseuche wird durch ein Picornavirus hervorgerufen, das zu den unbehüllten Viren (unbehüllte Einzelstrang RNA-Viren) zählt. Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Aufgrund der besonders hohen Widerstandsfähigkeit (Tenazität) der in der DVG-Prüfmethodik verwendeten Prüfviren ist anhand von Analogieschlüssen eine entsprechende Wirksamkeit der in der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung (siehe hier) im Wirkungsbereich "Viruzidie (unbehüllte Viren)" Spalte 7a gelisteten Produkte gegenüber den meisten in der Tierhaltung vorkommenden unbehüllten Viren anzunehmen. Dies gilt auch für das Virus der Maul- und Klauenseuche.

Zur vorbeugenden Desinfektion gegen die Maul- und Klauenseuche im Rahmen von Biosicherheitsmaßnahmen können daher DVG-gelistete Handelsdesinfektionsmittel der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung (Achtung: nur die in dieser tagaktuellen Liste aufgeführten Handelsprodukte sind tatsächlich DVG-gelistet) mit den entsprechenden, in der Spalte 7a für Viruzidie (unbehüllte Viren) aufgeführten Eintragungswerten empfohlen werden.

Die entsprechenden DVG-gelisteten Desinfektionsmittel können Sie über Ihren Tierarzt oder Fachhändler beziehen.

Zu beachten sind dabei die angegebenen, für eine effektive Desinfektion notwendigen Desinfektionsmittel-Konzentrationen und notwendigen Einwirkungszeiten. Zudem ist sicherzustellen, dass bei kühlen Temperaturen jeweils die bei 10°C angegebenen Konzentrationen angewandt werden. Bei Anwendungsemperaturen unter 10°C sollte die angegebene Desinfektionsmittel-Konzentration verdoppelt werden. Aldehydhaltige Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittel auf Basis organischer Säuren (Ausnahme Peressigsäure) sollten aufgrund ihres Wirkungsverlustes nicht bei kühlen Temperaturen unter 10°C verwendet werden, sofern keine DVG-Listung für niedrigere Temperaturen (4°C) vorliegt.

Um die minimale notwendige Einwirkungszeit für die Desinfektion von Stiefeln im Eingangsbereich von Nutztierhaltungen/Tierställen sicherzustellen, sollten hierzu Desinfektionsmittel mit einem Listungseintrag bei einer Einwirkungszeit von 30 Minuten verwendet werden. Die nur im Stall zu benutzenden Stiefel (Methode mit Stiefelwechsel) sind dabei vor dem Betreten des Stalls gründlich zu reinigen und für mindestens 30 Minuten in einem Behältnis mit einer entsprechend hergestellten Desinfektionsmittellösung (siehe oben) zu desinfizieren. Die Desinfektion von Stiefeln mittels Desinfektionsmatten im Eingangsbereich von Ställen mit den verfahrensbedingten nur sehr kurzen Einwirkungszeiten und der Desinfektion von lediglich den Stiefelsohlen ist nicht ausreichend wirksam und wird generell nicht empfohlen. 

Die Desinfektionsmittellösungen sind gemäß Herstellerangaben regelmäßig zu erneuern.

Beispiele für die Interpretation der DVG-Desinfektionsmittelliste für spezifische Anwendungszwecke (hier die Desinfektion von Oberflächen und von stiefeln auch bei niedrigeren Temperaturen) finden Sie hier. Die beispielhaften Konzentrationsangaben gelten dabei für die MKS für Spalte 7a. 

Für die Desinfektion von Händen und Textilien/Wäsche sind Desinfektionsmittel der “Liste der vom Robert Koch-Insitut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren” zu verwenden. Für die MKS wären das Händedesinfektionsmittel der Tabelle 3 mit dem Wirkungsbereich B “viruzid”.