Informationen für Anwender von Desinfektionsmitteln im Lebensmittelbereich

 

Alle für den Lebensmittelbereich gelisteten Produkte sind als obligatorische Grundvoraussetzung für eine Listung auch nach folgenden DIN EN-Prüfnormen erfolgreich geprüft:

  • Bakterizidie: DIN EN 1276 und DIN EN 13697
  • Fungizidie/Levoruzidie: DIN EN 1650 und DIN EN 13697

Als DVG-spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen werden über die EN-Normen hinausgehend für eine DVG-Listung gefordert:

  • Bestimmung der Minimalen Hemmkonzentration (MHK). Die Anwendungskonzentrationen bzw. Listungswerte in den DVG-Listen liegen in keinem Fall unter dieser MHK, um einer Resistenzbildung gegen das Desinfektionsmittel vorzubeugen.
  • Prüfungen nach spezifischen von der DVG entwickelten Prüfrichtlinien für die Bereiche, für die es derzeit leider noch keine Phase2/Stufe2-Versuche (Keimträgerversuche) nach DIN EN-Normen gibt. Dies gilt derzeit für den Bereiche Viruswirksamkeit (gegen lebensmittelassoziierte Viren, z.B. Noroviren). 
  • Die Prüfung erfolgt immer durch unabhängige akkreditierte Fachgutachter oder DVG-anerkannte Gutachter (d.h. nicht durch die Herstellerfirmen selbst) und mindestens im zweifachen Ansatz (nachgewiesene Wiederholbarkeit).
  • Bestätigung der entsprechenden Listungswerte durch einen zweiten unabhängigen Gutachter.