Informationen für Anwender von Desinfektionsmitteln

An dieser Stelle veröffentlicht der Ausschuss Desinfektion der DVG aktuelle Informationen für Anwender zur Prüfung und zur Anwendung von Desinfektionsmitteln in den Anwendungsbereichen:

 

Alle DVG-gelisteten Produkte sind als obligatorische Grundvoraussetzung für eine Listung auch nach den jeweiligen für den Tierhaltungsbereich und den Lebensmittelbereich relevanten DIN EN-Prüfnormen erfolgreich geprüft

Als DVG-spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen werden über die EN-Normen hinausgehend für eine DVG-Listung gefordert:

  • Bestimmung der Minimalen Hemmkonzentration (MHK). Die Anwendungskonzentrationen bzw. Listungswerte in den DVG-Listen liegen in keinem Fall unter dieser MHK, um einer Resistenzbildung gegen das Desinfektionsmittel vorzubeugen.
  • Prüfungen nach spezifischen von der DVG entwickelten Prüfrichtlinien für die Wirkungsbereiche, für die es derzeit leider noch keine Phase2/Stufe2-Versuche (Keimträgerversuche) nach DIN EN-Normen gibt. Dies ist derzeit für die Wirkungsbereiche Fungizidie/Levoruzidie, Tuberkulozidie, Viruswirksamkeit und Parasitenwirksamkeit in der Tierhaltung sowie für die Viruzidie im Lebensmittelbereich der Fall. 
  • Prüfung der Desinfektionswirkung immer durch unabhängige akkreditierte Fachgutachter oder DVG-anerkannte Gutachter (d.h. nicht durch die Herstellerfirmen selbst) und mindestens im zweifachen Ansatz (Wiederholbarkeit).
  • Bestätigung der entsprechenden Listungswerte durch einen zweiten unabhängigen Gutachter.