Irreführende/Missbräuchliche Auslobung einer Giardienwirksamkeit von Desinfektionsmitteln

Aktuell liegt leider noch keine DVG-Prüfmethodik zur Ermittlung der Wirksamkeit gegen Giardien vor.

Das Ausloben einer Giardienwirksamkeit einzelner Produkte unter Verweis auf eine DVG-Listung oder auf eine Prüfung in DVG-Laboratorien ist daher irreführend und nicht statthaft.

Die DVG behält sich rechtliche Schritte vor, insbesondere wenn für die betreffenden Desinfektionsmittel auch für keinen anderen Anwendungsbereich eine DVG-Listung für die Tierhaltung oder für die Tierärztliche Praxis vorliegt und die Produkte somit nicht den Wirksamkeitskriterien der DVG an chemische Desinfektionsmittel entsprechen.