Informationen zum DVG-Listungsverfahren für Desinfektionsmittel
- Voraussetzung für die Prüfung und die Aufnahme in die DVG-Desinfektionsmittellisten; Stand 12.2.2023
- Kennzeichnung von DVG-gelisteten Desinfektionsmitteln (Handelspräparate)
- Mustervertrag für das Führen des DVG-Logos für DVG-gelistete Desinfektionsmittel
- aktuelle DVG-Prüfrichtlinien
- Formulare für Listungsanträge in den verschiedenen Anwendungsbereichen
- Gebührenordnung für Listungen
Aktuelle Informationen zum DVG-Listungsverfahren
- Ab sofort sind für eine DVG-Listung in allen Anwendungsbereichen (Tierhaltung, Tierärztliche Praxis, Lebensmittelbereich) und Prüfgebieten (Bakterizidie, Fungizidie, Viruzidie, Parasitenwirksamkeit) nur noch jeweils ein Vollgutachten nach den jeweils gültigen DVG-Prüfrichtlinien sowie die Ergebnisse einer durch den Ausschuss Desinfektion festgelegten Eckwertprüfung vorzulegen.
- Ab sofort (Stand 21. August 2015) ist eine DVG-Listung in den Anwendungsbereichen "Tierhaltung" und "Lebensmittelbereich" auch auf Basis von Gutachten nach den EN-Prüfnormen EN 14349 und EN 16437 (Bereich Tierhaltung) oder EN 13697 möglich. Spezifische Voraussetzung für die Tierhaltung (Link) und für den Lebensmittelbereich (Link).
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