Informationen für Anwender von Desinfektionsmitteln im Tierhaltungsbereich

 

Alle für den Bereich Tierhaltung gelisteten Produkte sind als obligatorische Grundvoraussetzung für eine Listung auch nach folgenden DIN EN-Prüfnormen erfolgreich geprüft:

  • Bakterizidie: DIN EN 1656, DIN EN 14349 und DIN EN 16437
  • Fungizidie/Levoruzidie: DIN EN 1657
  • Tuberkulozidie: DIN EN 14204

Als DVG-spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen werden über die EN-Normen hinausgehend für eine DVG-Listung gefordert:

  • Bestimmung der Minimalen Hemmkonzentration (MHK). Die Anwendungskonzentrationen bzw. Listungswerte in den DVG-Listen liegen in keinem Fall unter dieser MHK, um einer Resistenzbildung gegen das Desinfektionsmittel vorzubeugen.
  • Prüfungen nach spezifischen von der DVG entwickelten Prüfrichtlinien für die Bereiche, für die es derzeit leider noch keine Phase2/Stufe2-Versuche (Keimträgerversuche) auf porösen Keimträgern/Oberflächen nach DIN EN-Normen gibt. Dies gilt derzeit für die Bereiche Fungizidie/Levoruzidie, Tuberkulozidie, Viruswirksamkeit und Parasitenwirksamkeit. 
  • Die Prüfung erfolgt immer durch unabhängige akkreditierte Fachgutachter oder DVG-anerkannte Gutachter (d.h. nicht durch die Herstellerfirmen selbst) und mindestens im zweifachen Ansatz (Wiederholbarkeit).
  • Bestätigung der entsprechenden Listungswerte durch einen zweiten unabhängigen Gutachter.